Kupferstr. 10, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Import, Verkauf und technische Beratung für Maschinen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Bestellungen, Anfragen, Reservierungen sowie sonstigen geschäftlichen Kontakte über den Online-Shop „Tec-Point Maschinen“, über Webseiten der Tec-Point GmbH sowie über sonstige Fernkommunikationsmittel.

Tec-Point GmbH
Kupferstr. 10
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland

Geschäftsführer: Christian Doits
E-Mail: info@tec-point.de
Telefon: +49 5242 93530
Handelsregister: Amtsgericht Gütersloh, HRB 12001
USt-IdNr.: DE815890724

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich unterschiedlich geregelt.

2. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Information. Für das Vertragsverhältnis ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit gesetzlich zulässig.

3. Angebot, Produktdarstellung und Vertragsschluss

Die Darstellung von Waren, Maschinen, Geräten, Zubehör, Mietobjekten, Leasing-, Finanzierungs- oder sonstigen Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.

Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme durch Tec-Point GmbH zustande, insbesondere durch Auftragsbestätigung, schriftliche Vertragsbestätigung, Vereinbarung eines Liefer- oder Abholtermins oder Auslieferung der Ware.

Für Sonderbestellungen, kundenspezifische Konfigurationen, OEM-Produkte, Direktimporte, Leasing, Finanzierung und Miete können zusätzliche Vertragsbedingungen gelten.

4. Verbraucher und Unternehmer

Maßgeblich für die rechtliche Einordnung des Kunden ist der Zweck des jeweiligen Erwerbs.

Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäß anzugeben, ob der Erwerb zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer gewerblichen, selbständigen, landwirtschaftlichen oder sonstigen betrieblichen Tätigkeit erfolgt.

Tec-Point GmbH ist berechtigt, geeignete Nachweise über den Kundenstatus anzufordern.

Die Angabe einer Firma, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, landwirtschaftlichen Betriebsbezeichnung oder eines sonstigen betrieblichen Verwendungszwecks kann zur Dokumentation des unternehmerischen Erwerbs herangezogen werden.

5. Preise und Nebenkosten

Es gelten die jeweils im Angebot, Online-Shop oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.

Zusätzliche Leistungen, insbesondere:

  • Transport und Spedition,
  • Spezialtransport,
  • Verladung und Entladung,
  • Verpackung und Versicherung,
  • Zollabfertigung, Einfuhr und Ausfuhr,
  • Montage, Inbetriebnahme und Einweisung,
  • sonstige Zusatzleistungen

werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Kaufpreises sind.

Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlich anwendbaren Umsatzsteuer angegeben.

Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

6. Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot, Bestellprozess oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsbedingungen.

Tec-Point GmbH kann insbesondere Vorkasse, Anzahlung, Überweisung, Kartenzahlung, PayPal, Finanzierung oder Leasing anbieten.

Große Maschinen, Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen, Flurförderzeuge, Krane, Hebetechnik und vergleichbare Waren sind grundsätzlich vollständig vor Auslieferung oder Abholung zu bezahlen, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

7. Lieferung, Spedition und Abholung

Paketfähige Waren werden entsprechend der jeweiligen Versandvereinbarung versendet.

Große Maschinen, schwere Geräte, Radlader, Bagger, Gabelstapler, Krane, landwirtschaftliche Maschinen, Hebetechnik und sonstige nicht paketfähige Waren werden durch Abholung, Spedition oder Spezialtransport übergeben.

Transportleistungen stellen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine gesonderte Leistung dar.

Tec-Point GmbH kann auf Wunsch des Kunden ein Transportangebot erstellen.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

8. Lieferzeiten und Lieferhindernisse

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Tec-Point GmbH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Kommt es aufgrund von Umständen, die Tec-Point GmbH nicht zu vertreten hat und die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, zu Lieferverzögerungen, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • höhere Gewalt,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Zollabfertigungen und Zollkontrollen,
  • Hafenverzögerungen,
  • internationale See- und Landfrachtstörungen,
  • Containerengpässe,
  • Streiks,
  • Naturereignisse,
  • Transportstörungen,
  • nicht von Tec-Point GmbH zu vertretende Hersteller- oder Lieferantenverzögerungen,
  • Verzögerungen bei Ein- oder Ausfuhrformalitäten.

Tec-Point GmbH wird den Kunden über wesentliche vorhersehbare Verzögerungen informieren.

Zwingende Rechte des Kunden bei einer unzumutbar langen oder endgültig unmöglich gewordenen Lieferung bleiben unberührt.

9. Gefahrübergang

Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Durchführung des Transports bestimmten Dritten über.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum der Tec-Point GmbH.

Gegenüber Unternehmern behält sich Tec-Point GmbH das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor, soweit gesetzlich zulässig.

11. Beschaffenheit und technische Angaben

Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit sind die Angaben in der Auftragsbestätigung sowie ausdrücklich vereinbarte technische Spezifikationen.

Abbildungen, Fotos, Zeichnungen, Videos und sonstige Darstellungen dienen der Produktbeschreibung.

Technisch notwendige, konstruktive oder herstellerbedingte Änderungen bleiben zulässig, soweit sie die vereinbarte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.

12. Neue und gebrauchte Waren

Tec-Point GmbH vertreibt neue und gebrauchte Maschinen, Geräte und Zubehör.

Bei gebrauchten Waren stellen dem Alter, den Betriebsstunden und der bisherigen Nutzung entsprechende Gebrauchsspuren grundsätzlich keinen Mangel dar, soweit nicht ausdrücklich eine hiervon abweichende Beschaffenheit vereinbart wurde.

13. Sonderbestellungen, OEM, Direktimport und individuelle Konfiguration

Für Waren, die auf Wunsch des Kunden speziell beschafft, gefertigt, konfiguriert, importiert oder als OEM-/Private-Label-Produkt hergestellt werden, gelten ergänzend die Angaben des individuellen Angebots und der Auftragsbestätigung.

Technische Spezifikationen und Sonderausstattungen bedürfen der Dokumentation in Textform.

14. Widerruf und Rückgabe

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nur zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Freiwillige Rücknahmen oder Umtauschvereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Tec-Point GmbH.

15. Mängelrechte, Nacherfüllung und zentraler Werkstattstandort

15.1 Meldung eines Mangels

Mängel und Beanstandungen sollen Tec-Point GmbH möglichst unverzüglich nach ihrer Feststellung mitgeteilt werden.

Unternehmer haben bestehende gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten einzuhalten.

Für Kaufleute gelten insbesondere die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des Handelsrechts.

15.2 Zentraler Werkstattstandort

Tec-Point GmbH unterhält einen zentralen Werkstattstandort für technische Diagnose-, Prüf-, Nachbesserungs-, Garantie- und Reparaturarbeiten:

Tec-Point GmbH
Kupferstr. 10
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland

Sämtliche technischen Untersuchungen, Diagnosen, Nachbesserungen und Reparaturen werden im Rahmen des Servicekonzepts der Tec-Point GmbH grundsätzlich an diesem Werkstattstandort durchgeführt.

Dies gilt insbesondere für:

  • Baumaschinen,
  • Radlader und Bagger,
  • Gabelstapler,
  • Krane und Hebetechnik,
  • landwirtschaftliche Maschinen,
  • Arbeitsmaschinen und Anbaugeräte,
  • Laserschweißgeräte,
  • sonstige technische Anlagen und Maschinen.

15.3 Bereitstellungspflicht

Der Kunde hat die beanstandete Maschine nach vorheriger Terminabstimmung am zentralen Werkstattstandort der Tec-Point GmbH zur Untersuchung und Durchführung der erforderlichen Arbeiten bereitzustellen.

Die Maschine muss in einem Zustand zur Verfügung gestellt werden, der eine sichere Übernahme und Prüfung ermöglicht.

Ist eine selbständige Verbringung technisch, rechtlich oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich, ist die Transportart vor Beauftragung eines Transportdienstleisters mit Tec-Point GmbH abzustimmen.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere bei Verbraucherverträgen, bleiben unberührt.

15.4 Kein mobiler Reparaturservice

Tec-Point GmbH unterhält keinen mobilen Reparatur- oder Kundendienst.

Ein Vor-Ort-Service beim Kunden, auf einer Baustelle, in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder an einem sonstigen Einsatzort der Maschine gehört nicht zu den geschuldeten Standardleistungen.

Ein Anspruch auf Entsendung eines Monteurs, Servicetechnikers oder mobilen Werkstattfahrzeugs besteht nur, wenn dies im konkreten Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Vorschriften ausnahmsweise eine andere Vorgehensweise erfordern.

15.5 Transport im Mängelfall

Eine Abholung oder Rücklieferung der Maschine durch Tec-Point GmbH ist keine automatisch geschuldete organisatorische Standardleistung.

Der Kunde hat die erforderliche Verbringung zunächst mit Tec-Point GmbH abzustimmen.

Tec-Point GmbH kann auf Wunsch ein Angebot für Spedition oder Spezialtransport einholen oder selbst einen Transportdienstleister beauftragen.

Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Tec-Point GmbH keinen Spediteur, Abschleppdienst oder sonstigen Transportdienstleister auf Kosten der Tec-Point GmbH beauftragen.

Die Verpflichtung des Kunden, die Maschine zur Untersuchung und Reparatur bereitzustellen, ist von der Frage der endgültigen gesetzlichen Kostentragung zu unterscheiden.

Soweit Tec-Point GmbH zur Tragung notwendiger Aufwendungen verpflichtet ist, beschränkt sich eine Kostenerstattung auf erforderliche und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen.

15.6 Rückgabe nach Abschluss der Arbeiten

Nach Abschluss der Arbeiten wird der Kunde über die Abholbereitschaft informiert.

Ein von Tec-Point GmbH organisierter Rücktransport erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung.

Eine gesetzlich zwingende Kostentragung bleibt hiervon unberührt.

15.7 Reparaturen durch Dritte

Tec-Point GmbH ist vor Beauftragung einer Fremdwerkstatt grundsätzlich Gelegenheit zur eigenen Untersuchung und Nacherfüllung zu geben.

Nicht abgestimmte Fremdreparaturen werden grundsätzlich nicht erstattet, soweit nicht ein gesetzlich anerkannter Ausnahmefall vorliegt.

15.8 Unternehmer – Verjährungsfrist

Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen und gebrauchten Waren zwölf Monate ab Ablieferung.

Die Verkürzung gilt nicht:

  • bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
  • für Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht,
  • für gesetzlich zwingende Rückgriffsansprüche innerhalb einer Lieferkette,
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Soweit der Kunde Kaufmann ist, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.

15.9 Verbraucher

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Der Verbraucher hat im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich die Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung.

Tec-Point GmbH kann eine vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen, soweit die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Vor Durchführung einer Nacherfüllung wird der Verbraucher über die für den konkreten Fall bestehenden gesetzlichen Wahlmöglichkeiten und, soweit anwendbar, über die gesetzlichen Auswirkungen einer Entscheidung für eine Nachbesserung informiert.

Wird bei einem von den seit dem 31. Juli 2026 geltenden Regelungen erfassten Verbrauchervertrag die Nacherfüllung durch Nachbesserung durchgeführt, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen einmalig um zwölf Monate.

Bei vor dem maßgeblichen gesetzlichen Stichtag geschlossenen Verträgen gelten die jeweiligen Übergangsvorschriften.

15.10 Gebrauchte Waren bei Verbrauchern

Bei gebrauchten Waren gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Eine gesetzlich zulässige Verkürzung einer Verjährungsfrist erfolgt nur, wenn die hierfür vorgeschriebenen besonderen Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden.

16. Freiwillige Garantie

Eine freiwillige Garantie besteht nur, wenn eine solche Garantie für die betreffende Ware ausdrücklich in der Produktbeschreibung, im Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Kaufvertrag oder in einem Garantieschein zugesagt wurde.

Für eine freiwillige Garantie gelten ergänzend die gesonderten Garantiebedingungen der Tec-Point GmbH.

Gesetzliche Mängelrechte bestehen unabhängig von einer freiwilligen Garantie.

17. Haftung

Tec-Point GmbH haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
  • in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

18. Leasing, Finanzierung und Miete

Leasing-, Finanzierungs- und Mietangebote können zusätzlichen Bedingungen des jeweiligen Finanzierungspartners, Leasinggebers oder Vermieters unterliegen.

Ein Finanzierungs- oder Leasingvertrag kommt erst mit Annahme durch den jeweiligen Vertragspartner zustande.

19. Rechtswahl und Gerichtsstand

19.1 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

19.2 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Tec-Point GmbH.

Tec-Point GmbH bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

20. Verbraucherstreitbeilegung

Tec-Point GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

21. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

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